Vorsorgevollmacht

Vordruck vom Bundesministerium der Justiz

Diese Vollmacht können Sie gern nutzen. Einfach ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und gut aufbewahren.

Für die AWG sind alle Festlegungen im Punkt 2. (Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten)  sowie der Punkt 9. wichtig.
Mit dieser Vollmacht sind Sie nicht berechtigt, im Todesfall eines Angehörigen die Auszahlungen von Genossenschaftsanteilen zu erhalten.

Hierfür sind ein notarielles oder ein vom Nachlassgericht eröffnetes, handschriftliches Testament notwendig.
Gibt es kein Testament, benötigen wir einen Erbschein!

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Göthel gern zur Verfügung.

Download des Formulars